Für alle Hebammenleistungen gibt es feste Gebührensätze, die nach dem Sozialgesetzbuch von der Krankenkasse vergütet werden. Nur die Pauschale für die Rufbereitschaft von fünf bis sechs Wochen Dauer wird privat in Rechnung gestellt.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Rufbereitschaftspauschale zurzeit mit 250€ an ihre Mitgliederinnen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die aktuelle Beteiligung.

Privatversicherten empfehlen wir eine schriftliche Anfrage bei Ihrer Versicherung über Art, Umfang und Satz der Leistungen.