- Wann sollte ich mich im Geburtshaus melden?
- Sie können sich jederzeit im Geburtshaus melden. Wenn Sie überlegen, ob eine Geburt zu Hause oder im Geburtshaus für Sie in Frage kommt, ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit uns Kontakt aufzunehmen, also oft schon vor dem ersten Besuch bei Ihrem Frauenarzt. In letzter Zeit war es oft schon in der 8. Schwangerschaftswoche zu spät und alle Plätze schon vergeben. Manchmal können Sie aber auch Glück haben und noch kurzfristig einen Betreuungsplatz bekommen. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne auf unseren Anrufbeantworter, den wir regelmäßig abhören.
- Muss ich erst zum Frauenarzt gehen?
- Nein. Sie können auch zuerst ins Geburtshaus kommen. Wir stellen die Schwangerschaft fest, nehmen Blut ab und stellen einen Mutterpass für Sie aus.
- Wie ist die Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland geregelt?
- Die Mutterschaftsrichtlinien regeln das Angebot der Untersuchungen in der Schwangerschaft. Sie empfehlen Vorsorgeuntersuchungen alle 4 Wochen und in den letzten zwei Monaten alle zwei Wochen sowie insgesamt dreimal Blutuntersuchungen und drei Ultraschalluntersuchungen.
- Welche Untersuchungen muss ich machen lassen?
- Prinzipiell sind alle Untersuchungen freiwillig; nichts ist verpflichtend. Sie können selbst wählen, welche Untersuchungen Sie wahrnehmen wollen und ob Sie diese von einem Arzt oder einer Hebamme durchführen lassen wollen. Mit Ausnahme des Ultraschalls können alle Untersuchungen von den Hebammen im Geburtshaus durchgeführt werden.
- Ich habe gehört, dass Frauen von ihrem Arzt angewiesen werden, aus Gründen der Abrechnung mit den Krankenkassen keine Vorsorgeuntersuchungen bei einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Stimmt das?
- Nein. Seit etwa zwei Jahren sorgen Anweisungen der Kassenärztlichen Vereinigung bei Frauenärzten für Verunsicherung diesbezüglich. Inzwischen ist durch deren Vorgesetzten (Gesundheitsministerium der Länder/des Bundes) geklärt worden, dass entsprechende Vorgaben unzulässig sind und die Vorsorgen bei einer Hebamme die Abrechnung der Fachärzte nicht beeinträchtigt. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Siehe auch: Stellungnahme. Weitere Hinvweise zum Vorgehen finden sie auch hier:greenbirth
- Ist eine Geburt im Geburtshaus oder zu Hause auch beim ersten Kind möglich?
- Ja, eine erste Geburt zu Hause oder im Geburtshaus ist genauso sicher und genauso möglich, wie wenn Sie bereits ein Kind geboren haben. Siehe auch: QUAG
- Ist eine Geburtshausgeburt oder Hausgeburt nach einem Kaiserschnitt möglich?
- Grundsätzlich ja. Im Rahmen der Termine in der Schwangerschaft klären wir mit Ihnen gemeinsam sehr genau, ob es Gründe dafür gibt, dass die Geburt besser in einer Klinik stattfinden sollte.
- Ist die Geburt von Zwillingen oder Kindern in Beckenendlage im Geburtshaus möglich?
- Nein, Zwillinge und Kinder, die trotz aller Bemühungen in Beckenendlage bleiben möchten, können gut und in der Regel auf normalem Wege in den umliegenden Kliniken geboren werden. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Kolleginnen dort auf.
- Wir wohnen nicht in Dresden. Ist eine Geburt dennoch möglich?
- Ja. Es kommen regelmäßig auch Frauen von bis zu ca. 150km Entfernung zu uns. Wenn Sie in Ihrer Gegend kein Geburtshaus/keine Hebamme zur Hausgeburt finden, nehmen Sie bitte in jedem Fall Kontakt mit uns auf.
Wir klären dann gemeinsam, wie genau eine Begleitung zur Geburt zu Hause oder im Geburtshaus für Sie möglich ist. Bei weiterer Entfernung empfehlen wir in der Regel die Begleitung in der Schwangerschaft und im Wochenbett durch eine Hebamme bei Ihnen vor Ort. - Lerne ich die Hebamme vor der Geburt kennen?
- Bei den Terminen in der Schwangerschaft lernen Sie zwei oder drei Hebammen kennen. Während des Geburtszeitraums von 5 Wochen sind diese dann abwechselnd für Sie in Rufbereitschaft. Ihr Kind entscheidet, wann es geboren wird und damit auch, welche Hebamme dann zur Geburt dabei sein wird.
Wie viele Termine Sie in der Schwangerschaft bei Ihren Hebammen wahrnehmen, entscheiden Sie selbst. - Welche Schmerzmittel gibt es im Geburtshaus?
- Die warme Badewanne ist das beliebteste „Schmerzmittel“ in unserem Geburtshaus. Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit Massagen, motivieren Sie zu Bewegung und wenden homöopathische und pflanzliche Mittel sowie ggf. auch Akupunktur während der Geburt zur Schmerzerleichterung ein. Aus dem Bereich der Allopathie steht das krampflösenden Mittel Buscopan, nach der Geburt Ibuprofen und zur Versorgung von Geburtsverletzung das Lokalanästhetikum Lidocain zur Verfügung. Wünschen Sie während der Geburt Erleichterung durch weitere Schmerzmittel wie z.B. Opiate oder die PDA, so ist dies nach einer Verlegung in der Klinik möglich.
- Was passiert, wenn während der Geburt Komplikationen auftreten?
- Dass Mutter und Kind an Leib und Seele gesund und munter aus der Geburt hervorgehen, ist unser oberstes Ziel. Deshalb begleiten wir Sie mit einer 1:1 Betreuung bei der Geburt und ziehen in der Schlussphase der Geburt in der Regel eine zweite Hebamme zur Geburt hinzu. Wir beobachten den Geburtsverlauf intensiv, um eventuell auftretende Komplikationen bereits früh an ihren Vorzeichen zu erkennen. Gegebenenfalls besprechen wir die Verlegung in eine Klinik in Ruhe mit Ihnen gemeinsam, sodass Sie und Ihr Kind auch nach einer Verlegung noch Energie und Möglichkeiten haben, dort weiter aktiv an der Geburt mit zu arbeiten, damit Ihr Kind möglichst noch auf natürlichem Weg geboren werden kann. Gleichzeitig wollen wir damit vermeiden, dass im Geburtshaus echte Notfälle auftreten, in denen der Zeitverlust durch eine Verlegung in die Klinik zu gesundheitlichen Nachteilen für Mutter oder Kind wird.
Sollte dennoch ein Notfall im Geburtshaus auftreten, leisten wir medizinische erste Hilfe und ziehen den Rettungsdienst hinzu. Im Geburtshaus sind Infusionen, die Gabe von bestimmten Notfallmedikamenten oder auch die Nutzung von Sauerstoff bei der Versorgung möglich. Geburtshilfliche Operationen wie Saugglocken- oder Zangengeburt sowie Kaiserschnitt sind im Geburtshaus nicht möglich. Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit den umliegenden Kliniken, die wir dann über notwendige Maßnahmen schon während der Verlegung informieren, um eine möglichst schnelle weitere Versorgung dort zu gewährleisten. Wir nehmen viermal jährlich an Reanimationsfortbildungen teil, um speziell außerhalb der Klinik in Notsituationen gut helfen zu können. - Muss zur Versorgung eines Dammrisses in ein Krankenhaus verlegt werden?
- Nein. Dammrisse werden von uns im Geburtshaus in örtlicher Betäubung genäht. Nur in seltenen Fällen ist wegen eines komplizierteren Dammrisses die Verlegung in eine Klinik angezeigt, wo in der Regel eine ambulante Versorgung möglich ist, sodass Sie noch am selben Tag nach Hause gehen können.
- Wie lange bleibe ich nach der Geburt im Geburtshaus?
- Nach der Geburt kommen Sie und Ihr Kind in Ruhe an. Dann werden alle notwendigen Untersuchungen durchgeführt und eventuelle Geburtsverletzungen von uns genäht. Dann können Sie in der Regel ca. drei Stunden nach der Geburt mit Ihrem Kind nach Hause gehen.
- Wie geht es zu Hause weiter?
- In den ersten Tagen nach der Geburt kommen wir täglich, wenn nötig auch zweimal täglich zu Ihnen nach Hause. Bei den Wochenbettbesuchen vergewissern wir uns, dass es Mutter und Kind gut geht und helfen beim Anlegen des Kindes zum Stillen. In den ersten Tagen besteht für dringende Fälle auch weiterhin die Rufbereitschaft.
Später vergrößern sich die Abstände zwischen den Hausbesuchen, bis wir uns dann nach einigen Wochen verabschieden. - Wann muss ich mich zum Rückbildungskurs anmelden?
- In unserem Haus werden Rückbildungskurse ausschließlich nach der Cantienica-Methode angeboten. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig für einen Kurs an zu melden. Sollten Sie auf einen Kurs mit parallelem Babysitting angewiesen sein, so ist eine Anmeldung für diese Kurse in der Regel schon vor Geburt des Kindes sinnvoll, da die Plätze begrenzt sind und Ihr Kind zu Beginn des Kurses max. 10 Wochen alt sein sollte. Den besten Erfolg erzielen Sie durch einen Kurs am Vormittag ohne Kind.
Zur verbindlichen Anmeldung zu einem Kurs schauen Sie (oder Ihr Partner) doch bitte während unserer Bürozeiten bei uns vorbei und bringen Ihre Krankenversicherungskarte sowie 80,-EUR Kaution mit.
- Welche Kosten kommen bei einer Betreuung im Geburtshaus auf mich zu?
- Grundsätzlich werden die Kosten für die Hebammenleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen.
Für die Rufbereitschaft der Hebammen zur Geburtsbetreuung ist eine Pauschale von 500 Euro für beide Hebammen zu leisten. Diese wird zu Beginn der Rufbereitschaft 3 Wochen vor dem errechneten Termin fällig. Viele Krankenkassen erstatten ihren Versicherten 250Euro davon.
In Verträgen mit privaten Krankenversicherungen sind Hebammenleistungen nicht immer enthalten. Wir empfehlen Privatversicherten, am besten schriftlich, vor Geburt zu erfragen, welche Leistungen in welcher Höhe von Ihrem Versicherer erstattet werden. Insbesondere zur Erstattung der Betriebskostenpauschale bei einer Geburt im Geburtshaus sowie die Kosten der Rufbereitschaft sollten detailliert erfragt werden. Selbiges gilt für Beihilfe oder andere Arten der Kostenübernahme.